Heute um 17:00 Uhr wird unter wko.at/haertefall-fonds ein Link zur Onlinebeantragung abrufbar sein. Der Härtefallfonds unterstüzt all jene Selbstständigen, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten. Das Geld ist ein Zuschuss und muss – bei korrekter Beantragung – nicht zurückgezahlt werden. Die Anträge werden nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet.
Eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist nicht Voraussetzung. Antragsberechtigt sind folgende Gruppen:
- Ein-Personen-Unternehmer (EPU)
- Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
- Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
- Neue Selbstständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
- Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
- Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)
Im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr darf das Einkommen vor Steuern und Sozialversicherungsabgaben maximal 80% der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage betragen, sohin 2020 max. 80% von € 75.180.- und 2019 max. 80% von € 73.080.-.
Der Zuschuss erfolgt in zwei Phasen:
- Phase 1 – Soforthilfe (Antragstellung möglich ab 27.03., 17:00 Uhr)
- Bei einem Nettoeinkommen von weniger als 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von € 500.-
- Bei einem Nettoeinkommen ab 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von € 1.000.-
- Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von 500.-
- Phase 2 (genaue Kriterien und Zeitpunkt sind seitens Regierung noch in Ausarbeitung):
- max. € 2.000 pro Monat auf maximal 3 Monate.
- richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße.
Die Details (= Förderrichtlinien) sowie die Unterlagen, die Sie zur Beantragung benötigen, finden Sie unter: wko.at/haertefall-fonds
Wir sind für Sie telefonisch und via Mail erreichbar. Sie können sich auch an unsere Task-Force in Wien (taskforce@laa.law) oder Kärnten (sommer@laa.law) wenden.
MMag. Michael Sommer